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gültig ab/seit dem 01.12.2021 im Landkreis Stade (Bundesland Niedersachsen):
Generelle Regelungen und Regelungen in der Gastronomie:
Der Innenbereich (2Gplus) und Außenbereich (2G) von Gastronomiebetrieben kann geöffnet werden.
Zutritt im Innenbereich der Gastronomie nur für
geimpfte mit Test und
genesene mit Test
KEIN Zutritt für ungeimpfte (auch mit Test nicht) im Innen- und Aussenbereich der Gastronomie.
Maskenpflicht mit FFP2-Maske im Innenbereich bis zum Tisch. Maskenpflicht entfällt am Tisch,
kann aber freiwillig erfolgen.
Die grundsätzlichen Regeln (zum Beispiel AHA+L) gelten weiterhin.
Dokumentation der Kontaktdaten (Name, Adresse, Kontaktdaten, wie Telefonnumer oder Email-Adresse, Datum und
Uhrzeit), dieses kann durch die Corona-Warn-App oder Luca-App oder schriftlich auf Papier erfolgen.
Der Gastronom hat das Hausrecht und kann den Zugang von Personen verbieten.
Für Feiergesellschaften gilt (hier Warnstufe 2):
Die aktuell gültigen Regeln können Sie jederzeit auf der Webseite des Landkreis Stade (unter Aktuelle
Corona-Regeln) nachlesen.
Wer ist was?
Als ‚Geimpft‘ im Sinne der Verordnung
gilt:Person mit Nachweis der vollständigen Schutzimpfung – dies ist der Fall, wenn seit der Zweitimpfung (Johnson
& Johnson nur Einmal-Impfung) 14 Tage vergangen sind. Für Genesene gilt dies bereits sofort und nach einer
Impfung.Als ‚Genesen‘ im Sinne der Verordnung
gilt:Person mit Genesenen-Nachweis, d.h. positiver PCR-Test, der mindestens 28 Tage und maximal 6 Monate
zurückliegtAls ‚Getestet‘ gilt eine Person mit nachstehendem
Nachweis: