gültig seit dem 24.11..2021 im Landkreis Stade (Bundesland Niedersachsen):
Generelle Regelungen und Reegelungen in der Gastronomie:

- Zutritt im Innenbereich der Gastronomie haben nur geimpfte und genesene.
- Ungeimpfte mit gültigem Test haben nur Zutritt im Aussenbereich der Gastronomie
- Der Innenbereich (2G) und Außenbereich (3G) von Gastronomiebetrieben kann geöffnet werden.
- Maskenpflicht (FFP2- oder OP-Maske) im Innenbereich, entfällt am Tisch, kann aber freiwillig erfolgen.
- Dokumentation der Kontaktdaten (Name, Adresse, Kontaktdaten, wie Telefonnumer oder Email-Adresse, Datum und Uhrzeit), dieses kann durch die Corona-Warn-App oder Luca-App oder schriftlich auf Papier erfolgen.
- Die grundsätzlichen Regeln (zum Beispiel AHA+L) gelten weiterhin.
- Der Gastronom hat das Hausrecht und kann den Zugang von Personen verbieten.
- Für Feierlichkeiten gilt zusätzlich folgende Regel je Warnstufe:


Die aktuell gültigen Regeln können Sie jederzeit auf der Webseite des Landkreis Stade (unter Aktuelle Corona-Regeln) nachlesen.
Wer ist was?
Als ‚Geimpft‘ im Sinne der Verordnung gilt:
Person mit Nachweis der vollständigen Schutzimpfung – dies ist der Fall, wenn seit der Zweitimpfung (Johnson & Johnson nur Einmal-Impfung) 14 Tage vergangen sind. Für Genesene gilt dies bereits sofort und nach einer Impfung.
Als ‚Genesen‘ im Sinne der Verordnung gilt:
Person mit Genesenen-Nachweis, d.h. positiver PCR-Test, der mindestens 28 Tage und maximal 6 Monate zurückliegt
Als ‚Getestet‘ gilt eine Person mit nachstehendem Nachweis:
- PCR-Test maximal 48 Stunden gültig
- PoC-Antigen-Schnelltest maximal 24 Stunden gültig
- Selbsttest (unter Aufsicht) maximal 24 Stunden gültig
Keine Testpflicht für Kinder unter 6 Jahren.
