Seit 04.03.2022 gelten im LK Stade folgende Regeln für die Gastronomie:
Dieses bedeutet nun :
- 3G-Regel in der Innen- und Außengastronomie
- FFP2-Maske drinnen bis zum Sitzplatz
- Bei Saalbetrieb ab 2000 Pers. wie bei Veranstaltungen.
- Die grundsätzlichen Regeln (zum Beispiel AHA+L) gelten weiterhin.
- Der Gastronom hat das Hausrecht und kann den Zugang (auch auf 2G oder 2G+) einschränken.
Dieses bedeutet auch
- Ungeimpfte (getestet oder ungetestet) haben aktuell wieder ab 4. März Zutritt zur Gastronomie
Die aktuell gültigen Regeln können Sie jederzeit auf der Webseite des Landkreis Stade (unter Aktuelle Corona-Regeln) nachlesen.
Wer ist was?
Als ‚Geimpft‘ im Sinne der Verordnung gilt:
Person mit Nachweis der vollständigen Schutzimpfung – dies ist der Fall, wenn seit der Zweitimpfung (Johnson & Johnson nur Einmal-Impfung) 14 Tage vergangen sind. Für Genesene gilt dies bereits sofort und nach einer Impfung.
“geboostert”, also 3-fach geimpft (Bei Erstimpfung mit Johnson 2-fach geimpft)
Als ‚Genesen‘ im Sinne der Verordnung gilt:
Person mit Genesenen-Nachweis, d.h. positiver PCR-Test, der mindestens 28 Tage und maximal 6 Monate zurückliegt
Als ‚Getestet‘ gilt eine Person mit nachstehendem Nachweis:
- PCR-Test maximal 48 Stunden gültig
- PoC-Antigen-Schnelltest maximal 24 Stunden gültig
- Selbsttest (unter Aufsicht) maximal 24 Stunden gültig
Keine Testpflicht für Kinder unter 6 Jahren.
Wann werden welche Warnstufen ausgerufen?
